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Wissensbilanz
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Die Wissensbilanz dient der Darstellung, Bewertung und Kommunikation des immateriellen Vermögens der Universitäten. Laut Wissensbilanzverordnung sind jährlich bis spätestens 30.4. Kennzahlen und deren Interpretationen in den Bereichen intellektuelles Kapital (Human-, Struktur-, Beziehungskapital), Kernprozesse in Lehre und Forschung und Output und Wirkungen der Kernprozesse in Lehre und Forschung an das zuständige Ministerium zu übermitteln.