Wissensbilanz
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Die Wissensbilanz dient der Darstellung, Bewertung und Kommunikation des immateriellen Vermögens der Universitäten.
Laut Wissensbilanzverordnung sind jährlich bis spätestens 30.4. Kennzahlen und deren Interpretationen in den Bereichen
intellektuelles Kapital (Human-, Struktur-, Beziehungskapital), Kernprozesse in Lehre und Forschung und Output und
Wirkungen der Kernprozesse in Lehre und Forschung an das zuständige Ministerium zu übermitteln.
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Einfache Erfassung der Daten und Interpretationen
Für originäre Wissensbilanz-Kennzahlen: WiBiCon liest die an der Universität erhobenen und im CSV-Format aufbereiteten Daten ein
und ermöglicht die Eingabe der Interpretation zu jeder Kennzahl sowie nachträgliche Korrekturen. Kennzahlen, die nur aus einem einzigen
Datum bestehen, können ohne die vorherige Erstellung einer CSV-Datei direkt in WiBiCon eingegeben werden.
Für nicht originäre Wissensbilanz-Kennzahlen: WiBiCon erlaubt eine Eingabe der Interpretation zu den betreffenden Kennzahlen.
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Vollständigkeit der Kennzahlen für alle Universitäten
WiBiCon bildet das volle Spektrum an Kennzahlen der Wissensbilanzverordnung ab. Neben den für alle Universitäten notwendigen Daten erfasst
die Software auch das spezifische Kennzahlen-Set für die Universitäten der Künste und das spezifische Kennzahlen-Set für die medizinischen
Universitäten sowie die verschiedenen Datenbedarf-Kennzahlen.
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Übersichtliche Anordnung der Daten
In einer einfach angeordneten Baumstruktur sind alle Kennzahlen den Kapiteln und Subkapiteln der Wissensbilanz zugeordnet strukturiert.
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Möglichkeit der Kontrolle des Eingabe-Status
Eine Status-Übersicht zeigt auf einen Blick an, welche Kennzahlen und Interpretationen bereits in WiBiCon erfasst sind und welche noch fehlen.
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Automatische Erstellung eines XML-Dokuments
WiBiCon generiert aus den Einträgen auf Knopfdruck ein XML-Dokument. Dabei können wie vom Bundesministerium vorgesehen alle Kapitel
gleichzeitig oder einzelne Subkapitel der Wissensbilanz als Teillieferungen generiert werden. Dieses Dokument kann über die vorgegebene
Schnittstelle an das Bundesministerium übermittelt werden.