Universitäts- und Hochschulstatistik- und Bildungsdokumentationsverordnung
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Die Universitäts- und Hochschulstatistik- und Bildungsdokumentationsverordnung (UHSBV) regelt die Datenlieferung für die Bereiche Raum und Personal an das zuständige Ministerium. Für den Bereich Personal sind die Stammdaten, für den Bereich Raum die Nutzfläche pro Gebäude sowie die Betriebs- und Mietkosten zu übermitteln. Personal- und Raumdaten sind zweimal jährlich getrennt zu liefern. Stichtage sind der 30.6. und der 31.12., die Datenlieferung hat ab diesem Datum innerhalb von zwei Wochen zu erfolgen.